Haftung gegenüber DrittenProdukte
Die zivilrechtliche Haftung ergibt sich aus der Verpflichtung zum Ersatz von Schäden, die einem Dritten entstanden sind. Die Theorie der zivilrechtlichen Haftung zielt darauf ab, zu bestimmen, unter welchen Bedingungen jemand für Schäden haftbar gemacht werden kann, die einem anderen entstanden sind, und in welchem Umfang er zum Ersatz verpflichtet ist. Die Behebung des Schadens erfolgt durch eine Entschädigung, die fast immer geldwert ist. In der Haftpflichtversicherung deckt der Versicherer das Risiko der Entschädigung Dritter für Schäden, die vom Versicherten verursacht werden können. Bei CONSEG sind unsere Kunden für diese unvorhergesehenen alltäglichen Ereignisse sowohl persönlich als auch in ihrer Geschäftstätigkeit versichert. Wir bieten eine breite Palette von Produkten für die zivilrechtliche Haftung, wie zum Beispiel:
-
Haftpflicht AL (Lokale Unterkunft)
-
Haftung von Bauherren und Bauherren
-
Umweltverantwortung
-
Rechtsanwälte - Haftung gegenüber Dritten
-
Berufshaftpflicht
-
Haftung gegenüber Dritten
-
Haftung der Familie gegenüber Dritten